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Vereine - GEMA (befristete Förderung)

Übernahme von GEMA-Gebühren

Die Thüringer Landesregierung hat einen Pauschalvertrag mit GEMA unterzeichnet, der Vereine im Freistaat von GEMA-Gebühren für Musiknutzungen bei bestimmten Veranstaltungen entlastet. Dies gilt vom 01. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt der Freistaat Thüringen die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr bis Ende 2027.

Voraussetzung ist, dass die Organisation gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist, ihren Sitz in Thüringen hat und überwiegend ehrenamtlich tätig ist. Politische Organisationen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Die geförderten Veranstaltungen müssen zudem folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie dürfen eine Fläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten.

  • Es darf kein Eintrittsgeld erhoben werden.

Vereine können ab sofort ihre Veranstaltungen bei der GEMA anmelden und von der neuen Regelung profitieren. Weitere Informationen und Details zur Förderung finden Sie auf der Webseite der GEMA

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Vogtei
Di, 06. Januar 2026

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