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Aufgaben des Gemeinderats

Ein Gemeinderat wird gebildet, um die Einwohner demokratisch zu vertreten und die wichtigsten Angelegenheiten der Gemeinde zu entscheiden.

  • Der Gemeinderat ist das zentrale Organ der Gemeinde und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger; er setzt deren politischen Willen auf kommunaler Ebene um.

  • Er soll die Selbstverwaltung der Gemeinde sichern: Kommunale Fragen sollen nicht vom Staat, sondern von gewählten Vertretern vor Ort entschieden werden.

  • Durch regelmäßige Wahlen (in Thüringen alle 5 Jahre) wird die demokratische Legitimation und Kontrolle kommunaler Entscheidungen gewährleistet.

Aufgaben des Gemeinderats

  • Er beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des „eigenen Wirkungskreises“ der Gemeinde, etwa Steuern und Gebühren, Investitionen in Infrastruktur (z.B. Straßen, Spielplätze, Bibliotheken) und die Förderung von Vereinen oder kulturellen Einrichtungen.

  • Er entscheidet über den Haushaltsplan der Gemeinde und damit über die Verteilung der finanziellen Mittel.

  • Er erlässt Satzungen um das Leben im Gemeindegebiet zu regeln.

  • Er überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch den Bürgermeister und die Verwaltung und kontrolliert damit die kommunale Exekutive.

  • Er kann bestimmte Aufgaben an beschließende Ausschüsse übertragen, bleibt aber für die Grundlinien der Gemeindepolitik verantwortlich.

Ein einfaches Beispiel: 

Ob in einer Gemeinde ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut wird, zu welchem Preis und an welchem Standort, entscheidet in der Regel der Gemeinderat durch Beschluss, der dann vom Bürgermeister umgesetzt wird.

Rechtsgrundlage in Thüringen

  • § 22 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) besagt, dass die Organe der Gemeinde der Gemeinderat und der Bürgermeister sind und die Gemeinde "nach den Bestimmungen dieses Gesetzes" verwalten.

  • § 22 Abs. 3 ThürKO besagt, dass der Gemeinderat über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beschließt und die Ausführung seiner Beschlüsse überwacht.

  • § 23 Abs. 3 ThürKO gibt vor, aus wie viele Gemeinderatsmitgliedern (je nach Einwohnerzahl) der Gemeinderat bestehen darf. 

  • Weitere Vorschriften der ThürKO regeln u.a. die Wahl des Gemeinderats, die Dauer der Wahlperiode, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie die Geschäftsführung des Rates.