Informationsstände
Informationsstände im öffentlichem Raum bedürfen der Genehmigung und sind bei der Gemeinde als (gebührenpflichtige) Sondernutzung zu beantragen.
Bitte informieren sie sich hierzu auch in der Sondernutzungssatzung.
Plakatierung
Parteien haben das Recht auf Wahlwerbung (Plakate bis max. A0) im öffentlichen Raum. Die Gemeinde gibt hierfür jedoch den Rahmen vor, z.B. die Anzahl der genehmigten Stückzahlen. Werbung mittels Bannern/Transparenten wird gemäß Nr. 5.5 der Sondernutzungsgebührensatzung bepreist. Die Beantragung der Plakatierung soll frühzeitig mind. 2 Wochen vor Plakatierungsbeginn mittels Plakatierungsantrag erfolgen.
Sichtwahlwerbung ist zeitlich begrenzt, d.h. Wahlplakate/-banner dürfen frühestens 2 Monate VOR bis max. 7 Tage nach Wahltermin im öffentlichen Raum sichtbar sein.
Gemäß § 32 Abs. 1 BWahlG, § 33 ThürLWG und § 10 ThürKWG ist Wahlwerbung (wie Plakatierung) in unmittelbarer Umgebung der Wahlbüros nicht erlaubt. D.h. es sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
Die Wahlbüros der Gemeinde Vogtei sowie der erfüllten Gemeinden Kammerforst & Oppershausen befinden sich:
| Ortschaft | Bezeichnung Gebäude | Straße im Ort |
|---|
| Oberdorla | Gemeindeverwaltung Vogtei | Hanfsack 3 |
| Niederdorla | Dorfgemeinschaftshaus | Hauptstr. 11 |
| Langula | Gemeindeschänke | Eisenacher Str. 3 |
| Kammerforst | Obergut | Straße der Einheit 29 |
| Oppershausen | Dorfgemeinschaftshaus | Kirchgasse 1a |