Die Landgemeinde Vogtei übernimmt zusätzlich bestimmte Verwaltungsaufgaben für die „erfüllten Gemeinden“ Kammerforst & Oppershausen wobei die erfüllten Gemeinden rechtlich selbständige Körperschaften mit eigenem Gemeinderat bleiben. Die Dienstleistungen der Gemeinde Vogtei können also auch von unseren Nachbargemeinden genutzt werden.
Allgemeine Erläuterung - erfüllende Gemeinde vs. erfüllte Gemeinde
Die erfüllende Gemeinde führt die laufende Verwaltung für die erfüllten Gemeinden durch (z.B. Kämmerei, Bauverwaltung, Ordnungsamt, Standesamt, Meldeamt). Verwaltungsaufgaben, die die erfüllende Gemeinde von den erfüllten Gemeinden übertragen bekommen hat sind z.B.:
Führung der Verwaltung (Hauptamt, Kämmerei, Kasse)
Bauverwaltung (Bauanträge bearbeiten, Bauleitplanung vorbereiten, technische Dienste)
Ordnungsverwaltung (einfache Ordnungswidrigkeiten)
Melde-, Pass- und Ausweiswesen, Standesamt
Erstellung und Vollzug der Haushaltspläne der erfüllten Gemeinden (formell oft durch deren Rat beschlossen, sachlich erarbeitet und abgewickelt von der erfüllenden Gemeinde)
Wichtig:
Die erfüllten Gemeinden behalten ihre politischen Organe (Gemeinderat, eigenen Bürgermeister) und entscheiden über grundsätzliche örtliche Angelegenheiten, überlassen aber die praktische Durchführung/Verwaltung der erfüllenden Gemeinde. Politische Verantwortung (z.B. Satzungsbeschlüsse, Grundsatzentscheidungen, Steuerhebesätze) liegt regelmäßig weiter bei den Gremien der erfüllten Gemeinden, soweit im Landesrecht/Vertrag nichts anderes geregelt ist. Organisatorische und fachliche Umsetzung übernimmt die erfüllende Gemeinde über ihre Verwaltung. Kosten und Kostenausgleich werden in der Regel vertraglich geregelt (Umlagen, Gebühren für Verwaltungsleistungen).