A) Begleitender Artikel
Die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Vogtei und die Gemeinden Kammerforst und Oppershausen kommt
Bis zum Jahr 2045 wird angestrebt, die Energieversorgung in Thüringen und in der Gemeinde Vogtei sowie in den Gemeinden Kammerforst und Oppershausen klimaneutral zu gestalten und dadurch neue Chancen und Perspektiven für die Bürger*innen zu schaffen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, beabsichtigen wir, uns von fossilen Brennstoffen zu verabschieden und stattdessen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Im Sinne der Bürger*innen erfordert dies eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Gemeinde Vogtei und die Gemeinden Kammerforst und Oppershausen lassen dafür aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Auf diese Weise erhalten Bürger*innen Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen.
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung einer Kommune. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und gewährleistet die Versorgungssicherheit der Bürger*innen. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren. Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wird eine Wärmewendestrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen. Dabei werden auch soziale Aspekte einbezogen, sodass alle Bürger*innen gleichermaßen vom Wandel der Wärmeversorgung profitieren können.
Der Kommunale Wärmeplan soll als Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der Wärmeversorgung dienen. Es ergeben sich daraus weder für Bürger*innen, noch für Unternehmen oder öffentliche Träger unmittelbar Verpflichtungen zur Umsetzung.
Datenschutz
Die Regelungen in § 8 Abs. 4 und § 16 ThürKlimaG schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Datenbereitstellung. Sowohl Gewerbe und Industrie, Energieversorger und Netzbetreiber sowie Schornsteinfeger*innen werden aufgefordert, Daten bereitzustellen. Sie als Bürger*innen müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.
Weitere Informationen
Die Thüringer Energie AG (TEAG) wurde von der Gemeinde Vogtei und den Gemeinden Kammerforst und Oppershausen mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Sie wird bei der Durchführung von der EnergyEffizienz GmbH unterstützt.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende sowie im Wärmeplanungsgesetz.
https://www.kww-halle.de/
https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in Thüringen und zum Datenschutz finden Sie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur unter: https://www.thega.de/themen/klimafreundliche-waerme/kommunale-waermeplanung/