Ein Plädoyer für saubere Gehwege, fröhliche Spaziergänge und das kleine Tütchen, das die Welt rettet
Die morgendliche Begegnung
Kennt ihr das? Morgens, die Sonne kitzelt den Horizont, die Vögel sind noch in bester Stimmung, und ihr schlendert entspannt durch die frische Luft. Die Welt ist in Ordnung – bis der Schuh auf etwas trifft, das definitiv kein herbstliches Laub ist. Und plötzlich ist die Welt nicht mehr ganz so in Ordnung.
Da steht man dann, der eine Fuß im feuchten Gras, der andere in der Tatsache, dass jemand anderes die Verantwortung für das kleine Geschäft seines Vierbeiners diskret der Natur überlassen hat. Die Schuhe sind ruiniert, der Morgen eigentlich auch, und das Vertrauen in die Mitmenschen hat einen Kratzer bekommen.
Die Tretmine auf dem Bürgersteig
Jeder Fußgänger kennt sie: jene existenzielle Prüfung des Gleichgewichts und der Aufmerksamkeit, wenn der Gehweg plötzlich einem Minenfeld gleicht. Man schaut nach unten, tanzt links, hopst rechts, weicht aus – und verliert dabei fast den Kaffeebecher. Eigentlich wollte man nur zum Bäcker. Stattdessen betreibt man einen Slalom auf dem Gehweg – um Haufen herum, um Pfützen drumherum, um die eigene Würde herum.
Und dann ist da die Mutter mit dem Kinderwagen, die den Wagen nicht schieben, sondern navigieren muss – um die braune Masse nicht ungewollt nach Hause mitzunehmen. Der Senior mit dem Rollator, der nur schwerlich ausweichen kann. Das Kind auf dem Weg zum Spielplatz, das genau dorthin tritt, wo die Überraschung liegt.
Was der Hund nicht kann, muss der Mensch tun
Hier ist die gute Nachricht: Der Hund weiß von alldem nichts. Er kennt weder Bußgeldkatalog noch Straßenreinigungssatzung. Er tut, was Hunde eben tun – und das ist auch völlig in Ordnung. Die Verantwortung beginnt erst eine Pfote weiter oben: bei der Leinenhand. Wer einen Hund führt, führt auch die Pflicht mit sich. Und die heißt schlicht: Hinterlassenschaften gehören mitgenommen, nicht zurückgelassen.
Ein kleiner Beutel, den man ohnehin in der Jackentasche hat, ein kurzer Handgriff, ein Knoten – und das Problem ist gelöst. Der Gehweg bleibt sauber, die Nachbarschaft bleibt freundlich, und das Gewissen bleibt es ebenfalls. Es ist tatsächlich nicht mehr als eine Geste der Höflichkeit, nur eben mit Handschuhen.
Was sagt das Gesetz dazu?
Rechtlich betrachtet ist Hundekot nicht einfach nur „unangenehm" – er gilt als Abfall. Wer ihn im öffentlichen Raum liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Das Liegenlassen von Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünflächen kann nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wohin mit dem Tütchen?
Die ordnungsgemäße Entsorgung gehört in den Restmüll – auch dann, wenn der Beutel als „biologisch abbaubar" gekennzeichnet ist. Der nächste öffentliche Mülleimer freut sich über den Besuch.
Der charmante Appell
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
Sie lieben Ihren Hund. Wir lieben Ihren Hund auch – allerdings bevorzugt auf dem Gehweg, nicht in Form seiner Hinterlassenschaften. Sie haben den Tütchen-Reflex ohnehin drauf: Beutel greifen, kurz innehalten, einwickeln, weitergehen. Drei Sekunden, die einen ganzen Vormittag retten können.
Denn am Ende ist es ganz einfach: Wer seinen Hund liebt, nimmt seinen Hundekot mit. Und wer ihn mitnimmt, zeigt, dass er auch die Nachbarschaft liebt. Und das ist doch eigentlich eine schöne Botschaft.
Im Auftrag sauberer Wege
Ordnungsamt der Gemeinde Vogtei