Sondernutzung
(Gerüst, Container, Baumaterial & -maschinen sowie bei Veranstaltungen Verkaufsbuden, Karussells u.a.)
Sondernutzung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Thüringer Straßengesetz sowie in der Gemeinde Vogtei die Sondernutzungs- & Sondernutzungsgebührensatzung.
Für verkehrsregelnde Maßnahmen, etwa Gehweg- oder Straßensperrungen ganz oder teilweise, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO beim zuständigen Landratsamt erforderlich.
Wer die Genehmigung nicht beantragt, riskiert eine unerlaubte Sondernutzung mit ordnungsrechtlichen Folgen bis hin zu Bußgeldern, Beseitigungsanordnungen und Kosten für eine nachträgliche Herstellung rechtmäßiger Zustände.
Für die Praxis entstehen Kosten und Gebühren, die der Antragsteller im Zuge des Verfahrens zu begleichen hat.
Gemeinde Vogtei - neben der Sondernutzungsgebühr auch Verwaltungskosten für die Genehmigung und den Zeitaufwand der Ordnungsbehörde.
Straßenverkehrsbehörde - Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO sowie evtl. für Verkehrszeichenpläne, Ortsbesichtigungen und Verlängerungen.
Konkrete Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite - Sondernutzung.