Der neue Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion wird seit dem 01. Nov. 2010 ausgeliefert. Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Zur Beantragung muss das alte Ausweisdokument oder ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Diese muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Auch Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Bei Minderjährigen muss die Antragstellung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen, ggf. ist eineZustimmungserklärung (Formular) vorzulegen. Für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, kann der neue Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Dieser eignet sich zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 2 - 3 Wochen. Sollte kurzfristig ein Ausweisdokument benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten beantragt werden. Dieser kann sofort in der Behörde ausgestellt werden.
Die persönliche Vorsprache bei der Antragstellung ist zwingend notwendig.
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