Sondernutzung 

(Gerüst, Container, Baumaterial & -maschinen sowie bei Veranstaltungen Verkaufsbuden, Karussells u.a.)

 

Sondernutzung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Thüringer Straßengesetz sowie in der Gemeinde Vogtei die Sondernutzungs- & Sondernutzungsgebührensatzung.

 

Für verkehrsregelnde Maßnahmen, etwa Gehweg- oder Straßensperrungen ganz oder teilweise, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO beim zuständigen Landratsamt erforderlich.

 

Wer die Genehmigung nicht beantragt, riskiert eine unerlaubte Sondernutzung mit ordnungsrechtlichen Folgen bis hin zu Bußgeldern, Beseitigungsanordnungen und Kosten für eine nachträgliche Herstellung rechtmäßiger Zustände.

 

Für die Praxis entstehen Kosten und Gebühren, die der Antragsteller im Zuge des Verfahrens zu begleichen hat. 

Gemeinde Vogtei - neben der Sondernutzungsgebühr auch Verwaltungskosten für die Genehmigung und den Zeitaufwand der Ordnungsbehörde. 

Straßenverkehrsbehörde - Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO sowie evtl. für Verkehrszeichenpläne, Ortsbesichtigungen und Verlängerungen.

 

Konkrete Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite - Sondernutzung.

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne 

... sind wichtige Instrumente der kommunalen Bauleitplanung. 

 

Der Flächennutzungsplan zeigt für das ganze Gemeindegebiet grob, wie Flächen künftig genutzt werden sollen, etwa für Wohnen, Gewerbe oder Grünflächen.

Der Bebauungsplan ist deutlich konkreter: Er gilt nur für bestimmte Teilbereiche und legt rechtsverbindlich fest, was dort gebaut werden darf, zum Beispiel Art und Maß der Bebauung. 

 

Kurz gesagt: 

Der Flächennutzungsplan (FN-Plan) gibt die Richtung vor, der Bebauungsplan macht daraus verbindliche Regeln. Für Bauvorhaben ist deshalb meist der Bebauungsplan (B-Plan) entscheidend, weil er direkt vorgibt, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann.

 

Die Pläne unserer Gemeinde (nach Ortsteilen) und der Gemeinden Kammerforst & Oppershausen finden Sie auf der nächsten Seite oder in unserem Bauamt.