Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse
über die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an
Gewässern 2. Ordnung
Im Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) vom 28.05.2019 und auf Grundlage des § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in Verbindung mit § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde festgelegt, dass die Unterhaltungspflicht der Gewässer 2. Ordnung im Freistaat Thüringen, ab dem 01.01.2020 durch die gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände erfolgt. Die Verbandsgebiete der Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände sowie das aktuelle Gewässernetz des Freistaats Thüringen sind im Thüringen Viewer (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/) veröffentlicht.
Im Zeitraum vom 01. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027 werden durch den Bauhof des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse und den von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten, sowie die Gehölzpflege an den Gewässern 2. Ordnung im gesamten Verbandsgebiet unter Berücksichtigung der entsprechenden naturschutzrechtlichen Schon- und Sperrzeiten durchgeführt. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge, Verkehrssicherungspflicht) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeiten erfolgen. Durch eine Fristverlängerung ist die Gehölzpflege bis zum 15.03.2027 möglich.
-> Die vollständige Bekanntmachung steht im Downloadbereich (rechts) zur Verfügung.
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