04.08.26 - 30.09.26 VERBOT DER WASSERENTNAHME
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist aktuell untersagt.
Das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiterhin erlaubt.
Dies hat das Landratsamt UH am 03.08.2026 mit dem Amtsblatt Nr. 21 öffentlich bekannt gegeben.
Bitte informieren Sie sich hierzu regelmäßig über das Amtsblatt des Landratsamtes Unstrut-Hainich.
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