Geflügelpest

Stallpflicht

 

Zum Schutze des Geflügels und der Bürger:innen bitten wir um Beachtung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis

 

Geflügelpest - Allgemeinverfügung des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis vom 24.10.25

Geflügelpest - Änderung der Allgemeinverfügung bzgl. Veranstaltungen vom 13.11.25

Geflügelpest - Aufhebung per 09.12.2025 (Amtsblatt des Landratsamtes UH - Seite 3)

 

Die Aufhebung der Stallpflicht wurde im Amtsblatt des Landratsamtes UH am 08.12.25 bekanntgegeben und tritt am Folgetag in Kraft.

 

Tote Wildvögel

 

Sollten Sie tote oder offensichtlich schwer kranke Wildvögel (Schwäne, Kraniche, Reiher ...) finden, melden Sie diese bitte an das Veterinäramt. Dabei ist es unabhängig, ob sich diese Tiere in freier Natur oder auf Privatgrundstücken befinden. 

 

Wichtig: 

Bitte fassen Sie wilde Vögel grundsätzlich nicht an, denn eine Übertragung der Vogelgrippe über den Menschen auf andere Vögel ist möglich. Eine Erkrankung kann leider auch schon vorliegen, ohne dass Symptome erkennbar sind.

 

Für Fragen und Wildvogelmeldungen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt unter folgenden Kontaktdaten:

 

Besucheradresse

Gebäude H 004
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen I Thüringen

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Vogtei
Di, 09. Dezember 2025

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen