Verkehrsrechtliche Anordnung
Mit E-Mail vom 24.10.2024 beantragte die Gemeinde Vogtei die Sperrung der Mühlhäuser Straße für den
Schwerverkehr. Begründung ist der schlechte Straßenzustand (Schlaglöcher, Untergrund -> verstärkt Havarien
unter Vollsperrung, geringe Gehwegbreiten, geringe Straßenbreite). Insbesondere die in den letzten Monaten
immer wieder auftretenden Havarien der Trinkwasserleitung sind auf den schlechten Untergrund sowie den im
mehr werdenden Schwerverkehr zurückzuführen.
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Trotz der Berücksichtigung der Bedeutung der Mühlhäuser Straße als Landesstraße (und damit für die
überörtliche Verkehrsführung) überwiegen die negativen Aspekte maßgeblich, hierin waren sich alle TÖB einig.
Daher wird hiermit zum Schutz der Verkehrsteilnehmer, zum Schutz der Straße/ des Straßenkörpers und zum
Schutz der Anlieger die Sperrung der Mühlhäuser Straße verkehrsrechtlich nach § 45 StVO gemäß dem
beigefügten Verkehrszeichenplan für Fahrzeuge über 3,5 to bzw. für Fahrzeuge über 7,5 to angeordnet.
Die Sperrung ist befristet bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Straßenzustandes inkl. der erdverlegten
Medien.