Veranstaltung


Allgemeine Informationen

Öffentliche Veranstaltungen sind gemäß § 42 Abs. 1 OBG anzeigepflichtig. Die Veranstaltungsanzeige ist der Gemeinde Vogtei spätestens 1 Woche VOR Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Im Interesse des Veranstalters sollte die Veranstaltungsanzeige jedoch viel früher bei der Gemeinde eingereicht werden, damit genügend Zeit für Rücksprachen und die Umsetzung von evtl. Auflagen verbleibt.

 

Öffentliche Veranstaltungen sind gemäß § 42 Abs. 3 OBG sogar erlaubnispflichtig, wenn ...

Eine Erlaubnis kann untersagt werden, wenn es zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich erscheint.

 

Im Sinne der Gefahrenabwehr kann die Gemeinde für Veranstaltungen Auflagen anordnen.

 

Öffentliche Veranstaltungen/Vergnügungen kennzeichnen sich durch:

Darunter zählen in weiteren Sinne jedoch nicht Veranstaltungen:

 

Die Gemeinde Vogtei unterstützt alle Veranstalter indem Sie ihnen viele Informationen auf der Veranstalterseite an die Hand gibt. Schauen Sie einfach mal rein.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Zusätzliche zur Veranstaltungsanzeige kann es sinnvoll sein weitere Unterlagen einzureichen, wie z.B.:


Gebühren

Kosten können entstehen im Zuge der Anordnung von Auflagen (zur Gefahrenabwehr), verkehrsrechtlicher Anordnungen, Sondernutzungen u.a.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hanfsack 3
99986 Vogtei OT Oberdorla

(03601) 75100
(03601) 751019

Formulare


Merkblätter

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