Für Reisen ins Ausland wird für Erwachsene und Minderjährige ein Reisepass benötigt, sofern der Personalausweis als Passersatz nicht anerkannt wird. Bei Minderjährigen muss die Antragstellung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen, ggf. ist eine Zustimmungserklärung (Formular siehe Anhang) des nicht vorsprechenden gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder ist die Anwesenheit des Kindes zwingend notwendig. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 2 - 3 Wochen.
Kann der Reisepass nicht rechtzeitig ausgestellt werden, muss ein Expresspass beantragt werden, der innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt wird (Zuschlag 32,00 Euro). Nur wenn auch hier die Zeit nicht ausreicht, kann ein vorläufiger Reisepass mit der Gültigkeitsdauer von einem Jahr beantragt werden. Hierfür ist der Nachweis einer kurzfristig bevorstehenden Reise erforderlich (Reisebeginn innerhalb der nächsten 3 Tage).
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen 48-Seiten Reisepass zu beantragen (Zuschlag 22, 00 Euro).
Notwendige Unterlagen
digitales biometrisches Passfoto mit QR-Code (kann vor Ort angefertigt werden)
Personalausweis bzw. Reisepass
bei Minderjährigen ggf. die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
Gebühren
Antragsteller bis 24 Jahre 37,50 Euro ( 6 Jahre gültig)
Antragsteller ab 24 Jahre 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
vorläufiger Reisepass 26,00 Euro (1 Jahr gültig)
Bezahlung der Gebühren erfolgt bei Antragstellung (Bar-, ec-Zahlung oder pay by phone)
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